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Lernen Sie unsere Schulstandorte kennen

Geschäftsstelle

Kontakt der Geschäftsstelle der MFS in Pratteln

Unterstützung

Informationen zur Unterstützung durch Weiterbildungsfonds

Ausbildungsstandorte

Standort Basel

Ausbildungszentrum
Malermeisterverband Basel-Stadt
Lyonstrasse 10
4053 Basel

Anreise mit ÖV
Haltestelle Dreispitz: S-Bahnlinie 3, Tramlinie 10 und 11 und Buslinien 36, 37 und 47

Anreise mit Auto
Bitte Parkhaus Leimgrubenweg nutzen

Standort Frick

Ausbildungszentrum
SMGV Aargau
Dammstrasse 1
5070 Frick

Anreise mit ÖV
Das Ausbildungszentrum befindet sich unmittelbar am Bahnhof Frick

Standort Itingen

Ausbildungszentrum 3-Verbände,
Maler- und Gipserunternehmer Verband Baselland
Dellenbodenweg 10
4452 Itingen

Anreise mit ÖV
Bahnhof Itingen,  ca. 15 Minuten Fussweg. 

Bahnhof Lausen, Buslinine 93 bis Lausen Langmatt, ca. 8 Minuten Fussweg.

Anreise mit dem Auto
Parkmöglichkeiten direkt vor Ort.

Geschäftsstelle

Malerfachschule Nordwestschweiz
Hauptstrasse 31
4133 Pratteln
info@mfs-nw-ch
+41 61 823 72 27

Unterstützung durch Weiterbildungsfonds

Die finanzielle Unterstützung wird je nach Gesamtarbeitsvertrag unterschiedlich geregelt und die Verbände haben dafür teilweise eigene Fonds.

Zuständige Stelle: Paritätische Kommission für das Basler Ausbaugewerbe:

Gemäss den geltenden Bestimmungen haben alle dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden einen Vollzugskostenbeitrag von 0.7 Prozent zu bezahlen, der ihnen monatlich vom Lohn abgezogen wird. Durch die Bezahlung des Vollzugskostenbeitrages kommen die Arbeitnehmenden in den Genuss von finanziellen Unterstützungsbeiträgen an die berufliche Aus- und Weiterbildung, die sie beantragen können.

Ausbaugewerbe Merkblatt Aus- und Weiterbildung

Zuständige Stelle: Paritätische Kommission für das Malergewerbe Baselland

Anspruch auf Leistungen haben alle Arbeitnehmenden, die im Moment des Kursbeginns in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Maler- und Gipsergewerbe im Kanton Baselland bzw. dessen Parifonds unterstellt sind sowie regelmässig und grundsätzlich seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn ohne Unterbruch Beiträge bezahlt haben. Mit der Beendigung der Beitragszahlung erlischt jeglicher Leistungs- und Entschädigungsanspruch.

Weiterbildungsreglement

Gesuch um Beiträge an Weiterbildungskosten

Zuständige Stelle: Gimafonds des Berufsbeitrag des Maler- und Gipsergewerbes

Der Gimafonds besteht seit 1978. Kurz zuvor, im August 1977, hatte der Bundesrat die zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern geschlossene Vereinbarung über die berufliche Weiterbildung allgemeinverbindlich erklärt. Damit war die Basis gegeben für die Einführung eines obligatorischen Berufsbeitrages. Die Arbeit des dafür geschaffenen Gimafonds konnte somit beginnen.
Auch heute noch wird der Gimafonds paritätisch getragen von den Gewerkschaften UNIA und Syna sowie vom Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverband (SMGV). Was damals mit dem Anliegen begann, die berufliche Weiterbildung gezielt zu fördern, hat sich nach über 30 Jahren bestens bewährt und etabliert. Inzwischen wurden auch die Lehrlinge mit einbezogen.

gimafonds.ch

Zuständige Stelle: Temptraining

“Temptraining” bietet subventionierte Weiterbildung für Temporärarbeitende, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih unterstehen. Unterstützt werden Kurse, die Sie im Beruf weiterbringen und fit für die Zukunft machen. Erfahren Sie hier, ob Sie Anspruch auf eine Weiterbildung haben, wie sie Ihr Gesuch einreichen und schliesslich Ihr Geld erhalten.

tempservice.ch/de/temptraining

Weiterführendes Bildungsangebot

Das weiterführende Bildungsangebot des  Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV) finden Sie unter hier.